Suchen

Tarife



Das Honorar orientiert sich an den Tarifempfehlungen der Förderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.

Anordnungsmodell:
Psychologische Psychotherapiesitzungen können seit dem 1.7.2022 über die Grundversicherung (bisher nur Zusatzversicherung) abgerechnet werden. Hierfür braucht es eine ärztliche Anordnung über Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.
Bitte beachten Sie Ihre Franchise und den Selbstbehalt Ihrer KK Grundversicherung.
Die Vorlage für das Anordnungsformular stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Tarife:
Im Anordnungsmodell:  Gemäss Vorgabe des Tarifs der  Gesundheitsdirektion  des Kanton Bern (GSI)  für Leistungen der psychologischen Psychotherapie. Zeittarif (2.58 sFr/Min).

Für Selbstzahler:              Einzelsitzung à 60 Min. (inkl. Vor- und Nachbereitung):  CHF 170.- 

Die Kosten für die psychologische Beratung oder Psychotherapie ohne Diagnose einer behandlungsbedürftigen Problematik im psychiatrischen Sinn, die Beratung von Angehörigen, Paarberatung  werden nicht von Krankenkassen übernommen und müssen selbst getragen werden. Als SelbstzahlerIn können Sie die Kosten als Investition in ihre persönliche Entwicklung und zur Selbstfürsorge betrachten.

Ein unverbindliches Erst- oder Schnuppergespräch dient der Klärung Ihres Anliegens und Ihrer Erwartungen, sowie dem gegenseitigen Kennenlernen und wird ebenfalls mit CH 170.- berechnet.

Die weiteren Therapiesitzungen sind verbindlich und kostenpflichtig. Die Häufigkeit der therapeutischen Kontakte wird individuell festgelegt; üblicherweise finden die Sitzungen alle 1-2 Wochen statt (zumindest zu Beginn einer Therapie). Die Dauer einer Therapie ist abhängig vom Bedarf und den vereinbarten Zielen.

Die vereinbarten Sitzungstermine sind verbindlich.
Ein Termin kann bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden, ansonsten wird die Ihnen reservierte Zeit in Rechnung gestellt, auch im Krankheitsfall. 
Kurze Telefongespräche organisatorischer Art (z.B. Terminverschiebungen) sind kostenlos.
Telefongespräche, welche therapeutischen oder beraterischen Charakter haben, werden als Konsultation verrechnet.
Schriftliche Berichte werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel monatlich.